8 bzw. 10 % der förderfähigen Investitionskosten werden ab 01.10.2014 über das Programm Nr. 455 der KfW zur Verfügung gestellt. Damit sollen barrierefreie Bäder nicht mehr an der Finanzierung scheitern. Der Rest kann mit 1% eff.Jahreszins geliehen werden.

Eigentümer, Mieter und Vermieter sind gleichermaßen berechtigt diesen Zuschuß zu nutzen.
Auch wer sich jetzt noch nicht wie altes Eisen fühlt, wird trotzdem gerne schwellenlose Türen, breite Eingangsbereiche oder den Komfort einer bodengleiche Dusche genießen.

Eine Finanzierung mit sehr langer Laufzeit und geringstem Zins von 1% eff. lassen das Bauherrenherz höher schlagen.

Lassen Sie sich von uns zu Ihrer persönlichen Badgestaltung beraten.