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Michael Bätjer Bad & Heizung
Inhaber Michael Bätjer
Grimmstraße 4
22589 Hamburg
USt.-ID.-Nr: DE170296277
Eingetragen in die Handwerksrolle seit 1995 der Handwerkskammer Hamburg für folgende Gewerke:
1. Heizungsbauer
2. Installateur (Sanitär)
3. Elektrotechniker
Betriebsnummer: 2930709415
Haftungsausschluss
Das Angebot dieser Web-Seiten besteht aus eigenen redaktionellen Inhalten. Bitte beachten Sie: Mit Urteil vom 12.5.1998 – 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggfs. mit zu verantworten hat. Dieses kann nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert: „Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den Inhalten aller gelinkten Seiten.“
Kontakt:
Telefon: 040/870 07 780
E-Mail: info@m-baetjer.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebots- und Entwurfsunterlagen
Unsere Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen sowie deren rechnerische
Grundlagen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich
gemacht werden. Sie sind bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich an uns zurückzugeben. Behördliche und sonstige Genehmigungen
sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
2. Lieferung und Preise
Lieferung und Einbau von Anlagen, Geraten, Neu- und Ersatzteilen erfolgt zu unseren, für den jeweiligen Liefertag gültigen Preisen. Die
Preise des Angebots gelten nur bei Bestellung der gesamten angebotenen Anlage. Der Auftragnehmer hat das Recht, nach Auftragsannahme
bis zur Fertigstellung eintretende Lohn- und Materialpreiserhöhungen mit angemessenen Gemeinkostenzuschlägen in Rechnung zu stel-
len. Im Angebot nicht enthaltene Arbeiten (z.B. Maurer-, Elektriker-, Isolierarbeiten oder auch Auflagen des Bauamtes) werden gesondert
abgerechnet. Amtliche Gebühren (z.B. für Baugenehmigungen oder Druckproben) sind durch den Auftraggeber zu zahlen. Die bauseitigen
Gestellungen von Wasser und Strom sind Voraussetzung für die Ausführung der Aufträge. Grundlage für unsere Angebote ist das BGB neuester Fassung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt Abschlagszahlungen von 50% des Angebotspreises vor Beginn der Arbeiten in Rechnung zu stellen. Bei
Ereignissen im In- oder Ausland die außerhalb unseres Einflussbereiches stehen und uns eine vertragsgemäße Lieferung nicht oder nur zu
erschwerten Bedingungen ermöglichen, können wir für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder Einstellen. Dies gilt z.B.
bei Krieg, kriegsähnlichen Zuständen und deren Folgewirkungen, bei Unruhen. Sabotage, bei Behinderung in der Beförderung, bei Störun-
gen unserer Versorgung, bei Betriebsstörungen oder Maßnahmen des Arbeitskampfes. Führen derartige Ereignisse zu einer erheblichen Er-
höhung unserer Gestehungskosten, so können wir den Preis entsprechend erhöhen oder, wenn der Käufer die Preiserhöhung ablehnen sollte,
vom Vertrag zurücktreten. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, frei Verwendungsstelle. Bei Abrechnung nach Aufmass
sind wir berechtigt, zu den ausgemessenen Rohrleitungen etc. 10% für Verschnitt hinzuzurechnen. Nicht veranschlagte Arbeiten werden nach
den vom Besteller oder dessen Beauftragten bescheinigten Lohnstunden zuzüglich etwaiger Auslösungen und Fahrtkosten und nach dem
verbrauchten Material zu Tagespreisen berechnet.
3. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
Bis dahin hat der Besteller den Liefergegenstand gegen Feuer, Diebstahl Wasser und sonstige Schaden zu versichern. Anderenfalls können wir
die Versicherung auf Kosten des Bestellers vornehmen. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine gesteht der Besteller für sich-
und soweit der Auftrag für einen Dritten erfolgte für diesen- uns das Recht zu. mit Ausnahme der verlegten Rohrleitung alle Anlagenteile,
insbesondere Heizkörper. Heizkessel Warmwasserbereiter. Öl- und Gasbrenner. Öltanks. Armaturen etc. .auch wenn sie bereits montiert sind,
von den Leitungen zu trennen und sie wieder in unseren Besitz zu nehmen. Außerdem ist der Besteller in derartigen Fallen für die bereits
geleisteten Montagekosten sowie die entsprechenden Demontagekosten schadenersatzpflichtig. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben
vorbehalten. Wird der Liefergegenstand mit einer anderen Sache des Bestellers als wesentlicher Bestandteil verbunden, so verpflichtet sich der
Besteller, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine uns die gelieferte Sache wieder herauszugeben und uns das Eigentum daran
zurückzuübertragen. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten oder eingebauten Gegenstände oder eine Sicherheitsüber-
eignung derselben ist nur mit unserer Zustimmung gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, uns von etwaigen Pfändungen in die gelieferten
Gegenstände unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Etwaige Kosten von Interventionen hat der Besteller uns zu erstatten.
4. Garantie
Es wird in vollem Umfang die Garantie des Herstellerwerkes an den Besteller weitergegeben, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vere-
inbart ist. Die Garantiezeit für Öl- und Gasbrenner beginnt mit der ersten Inbetriebnahme. Düsen und Filtereinsätze sind von der Garantie
ausgeschlossen. Etwaige Beanstandungen der Einbauarbeiten müssen unverzüglich nach Feststellung der Mängel, spätestens ein Jahr nach
Einbau, schriftlich geltend gemacht werden. Soweit Mängel beanstandet worden sind, steht dem Besteller ausschließlich ein Nachbesserungs
-anspruch zu. Bei Arbeiten an vorhandenen Anlagen wird Gewähr nur für die neu gelieferten Teile übernommen. Der Auftragnehmer kann
die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, innerhalb 10 Tagen dato Faktura netto Kasse ohne Abzug
fällig. Nach Fälligkeit werden, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundes-
bank-Diskontsatz berechnet. Bei der Hergabe von Wechseln oder Schecks gilt erst deren vollständige Einlösung als endgültige Zahlung. Die
hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Eine Aufrechnung gegen den Kaufpreis ist nicht zulässig.
6. Haftpflicht
Eine Schadenersatzpflicht des Verkäufers besteht nur für unmittelbare Sach- und Personenschäden. Eine weitergehende Haftung des Ver-
käufers, insbesondere für Folgeschäden und reine Vermögensschäden. ist ausgeschlossen. Soweit der Auftragnehmer dennoch haftbar sein
sollte, beschränkt sich seine Haftung in jedem Falle der Höhe nach auf die Deckungssumme seiner Haftpflichtversicherung. Der Auftragge-
ber ist verpflichtet auf etwaige Gefahren (z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) aufmerksam zu machen anderenfalls
gehen die dadurch entstehenden Schäden zu Lasten des Auftraggebers. Soweit Anlagen genehmigungspflichtig sind, müssen alle baulichen
Maßnahmen den behördlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen.
7. Rücktrittsrecht
Wir behalten uns den schadenersatzfreien Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Zahlungsfähigkeit des Bestellers zweifelhaft wird.
8. Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden sowie der Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg. Es gilt das deutsche
Recht.
9. Sonstiges
Mündliche Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Ergänzung oder Änderung
dieser Bedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers, soweit letztere vom Auftragnehmer nicht
schriftlich angenommen werden.